Stand: 30. Juli 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der CanosVibre Logistik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"). Sie gelten insbesondere für Verträge über Transport-, Lager- und Logistikdienstleistungen.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Absprache und gegen gesonderte Vergütung erbracht.
Der Auftragnehmer behält sich vor, zur Ausführung des Auftrags Subunternehmer einzusetzen. Diese werden sorgfältig ausgewählt und überwacht.
Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise sind ab Lager bzw. ab Versandort zu verstehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Bei vereinbarten Lieferfristen beginnt diese erst nach Klärung aller technischen Fragen und nach Erhalt einer eventuell vereinbarten Anzahlung zu laufen.
Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers auf den Auftraggeber über.
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
Der Auftraggeber hat alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:
Verletzungen der Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Mehrkosten, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Die Haftung des Auftragnehmers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den Vorschriften des HGB über das Speditionsgeschäft und den Frachtvertrag sowie nach dem CMR-Übereinkommen bei grenzüberschreitenden Transporten.
Für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
Der Auftragnehmer unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Transportversicherung entsprechend den branchenüblichen Standards. Die genauen Versicherungsbedingungen können beim Auftragnehmer erfragt werden.
Für einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer kann auf Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten zusätzliche Versicherungen abschließen.
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und andere unvorhersehbare, unvermeidbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von den Leistungsverpflichtungen.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, einander unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erlangten Daten vertraulich zu behandeln und die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragserfüllung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Augsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an:
CanosVibre Logistik GmbH
Fuggerstraße 47
86150 Augsburg
Deutschland
Telefon: +49 821 667832
E-Mail: [email protected]